Mit 16 ½ Jahren kannst Du mit der Ausbildung beginnen 3 Monate
vor Vollendung Deines 17. Lebensjahres darfst Du die theoretische Prüfung
ablegen. 1 Monat vor Vollendung Deines 17. Lebensjahres darfst Du die
praktische Prüfung ablegen. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhältst Du
nach bestandener Prüfung eine befristete Prüfungsbescheinigung. Ab
Vollendung des 18. Lebensjahres erhältst Du beim zuständigen Landratsamt
Deinen
Kartenführerschein
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Die
Begleitpersonen sind dort eingetragen. Beim Fahren musst Du die
Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die
Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Ab wann
gilt die Probezeit?
Ab sofort, mit der Übergabe der
Prüfungsbescheinigung.
Was ist, wenn Du Deinen
„Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag beim Landratsamt noch nicht abgeholt
hast?
Du darfst bis zu drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag mit der
„Prüfbescheinigung“ fahren. Allerdings dann nur in
Begleitung!
Wo gilt die Fahrerlaubnis?
Nur in Deutschland
Welche Klassen sind
eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S. Die Fahrzeuge dieser Klassen darfst Du
ohne Begleitung fahren, weil Du das Mindestalter für diese Klassen bereits
erreicht hast.
Wichtig für die Eintragung der
Begleitpersonen:
Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich
benannt sein um in die Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden. Sie
haben das 30. Lebensjahr vollendet. Sie besitzen seit mindestens fünf
Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B. Sie dürfen nicht mehr als
drei Punkte in Flensburg haben.
Welche Folgen hat
es, wenn der Führerscheininhaber ohne Begleiter fährt?
Er fährt ohne gültige Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis des
Fahranfängers wird widerrufen
Welche Folgen hat es,
wenn deine Begleitperson alkoholisiert ist?
Deine Begleitperson darf keinesfalls 0,5 Promille erreichen! Ist
dies doch der Fall, haftet nicht deine Begleitperson, sondern Du!, denn Dein
Führerschein ist nur gültig, wenn Du von einer eingetragenen Begleitperson
begleitet wirst, die alle Auflagen erfüllt. Siehe „Wichtig für die Eintragung
der Begleitperson“. Deine Fahrerlaubnis wird
entzogen!
Für die Begleitperson/en ist ein Info-Abend in unserer Fahrschule zu
empfehlen.
Alle weiteren Fragen wie z. B. Anträge, Gebühren beantworten wir Dir
gerne!