Pfister Fahrschule & KFZ-Sachverständigenbüro  

Begleitendes Fahren mit 17

Welche Klassen können erworben werden?

Klasse B und BE


Ab wann und wie verläuft die Ausbildung?
Mit 16 ½ Jahren kannst Du mit der Ausbildung beginnen
3 Monate vor Vollendung Deines 17. Lebensjahres darfst Du die theoretische Prüfung ablegen.
1 Monat vor Vollendung Deines 17. Lebensjahres darfst Du die praktische Prüfung ablegen.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhältst Du nach bestandener Prüfung eine befristete Prüfungsbescheinigung.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhältst Du beim zuständigen Landratsamt Deinen Kartenführerschein


Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Die Begleitpersonen sind dort eingetragen.
Beim Fahren musst Du die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.


Ab wann gilt die Probezeit?
Ab sofort, mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung.


Was ist, wenn Du Deinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag beim Landratsamt noch nicht abgeholt hast?
Du darfst bis zu drei Monate nach Deinem 18. Geburtstag mit der „Prüfbescheinigung“ fahren. Allerdings dann nur in Begleitung!


Wo gilt die Fahrerlaubnis?
Nur in Deutschland


Welche Klassen sind eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S. Die Fahrzeuge dieser Klassen darfst Du ohne Begleitung fahren, weil Du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast.


Wichtig für die Eintragung der Begleitpersonen:
Sie müssen bei der Antragstellung des Fahrschülers namentlich benannt sein um in die Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden.
Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
Sie dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.


Welche Folgen hat es, wenn der Führerscheininhaber ohne Begleiter fährt?
Er fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis des Fahranfängers wird widerrufen


Welche Folgen hat es, wenn deine Begleitperson alkoholisiert ist?
Deine Begleitperson darf keinesfalls 0,5 Promille erreichen! Ist dies doch der Fall, haftet nicht deine Begleitperson, sondern Du!, denn Dein Führerschein ist nur gültig, wenn Du von einer eingetragenen Begleitperson begleitet wirst, die alle Auflagen erfüllt. Siehe „Wichtig für die Eintragung der Begleitperson“. Deine Fahrerlaubnis wird entzogen!


Für die Begleitperson/en ist ein Info-Abend in unserer Fahrschule zu empfehlen.

Alle weiteren Fragen wie z. B. Anträge, Gebühren beantworten wir Dir gerne!